Menschenrechte

Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland

Helmut Treubel äußert sich im Folgenden in einem offenen Brief an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu den Menschrechten in Deutschland.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie auf einen erheblichen Missstand, die Wahrung und Achtung der Menschenrechte in Deutschland betreffend, hinweisen. Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beträgt sechs Monate nach dem letztinstanzlichen Urteil. Die Frist zur Erhebung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland beträgt einen Monat.

Die Suche nach einem Anwalt, einer Anwältin, erweist sich auch mit Internet als nicht problemlos. Die Kontaktaufnahme zu Fachanwalt / -anwältin ergibt selten eine Antwort, aber den Verweis an Fachkollegen, obwohl er / sie bei der Online-Suche als solche genannt wurden. Ein weiteres Problem bei dieser Suche ist leider, dass für nicht wenige Rechtsanwälte das Hauptinteresse in der Erzielung von Honorar besteht.

Suche nach einem zugelassenen deutschen Rechtsanwalt

Bei der Online-Suche fand ich die Schätzung eines Juristen, dass nur ca. 2% der zugelassenen deutschen Rechtsanwälte in der Lage sind, eine Verfassungsbeschwerde zu begründen. Das Problem, einen solchen zu finden, stellt für den überwiegenden Teil der Bevölkerung schon eine hohe Hürde dar, wenn sie denn auf die Idee kommen, einen solchen zu suchen. Dann muss dieser Anwalt auch noch Zeit haben, eine Begründung in der vorgegebenen Frist zu verfassen. Das ist theoretisch vielleicht vorstellbar. Eine Frist von sechs Monaten ist realistisch und fair. Die Frist von einem Monat bewirkt aber, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung, zwar theoretisch Rechte hat, diese aber nicht wird einklagen können.

Zur Bewahrung des Status Quo ist diese Frist durchaus geeignet. Als Argument für diese Frist wird sicherlich die befürchtete Klageflut herhalten. Die Frage aber, ob die Bürger in Deutschland die ihnen garantierten Rechte haben, oder, ob diese ihnen gnädigerweise zugestanden werden, wird weder gestellt, noch diskutiert. Diese Frage stellte ich auch dem Deutschen Institut für Menschenrechte und erhielt darauf leider keine Antwort, dieses Thema ist wohl tabu. Zwar forderte der deutsche Bundespräsident in seiner Rede zum 70. Geburtstag des deutschen Grundgesetzes von den Bürgern, sie sollten mehr für die Demokratie streiten, das scheitert aber auch an dieser Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Treubel, 04.10.2019, Feuch


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